Credo, AGB & Disclaimer [und Cookie - Regelung, ab Dezember 2017 (Wir setzen absichtlich oder bewusst keine Cookies ein, aber..“Mit der Nutzung unserer Dienste/Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass es durch Provider oder bei einer Verlinkung auf andere Seiten durch deren Anbieter zur Cookie Verwendung/Aktivierung kommen kann”, wie Google sie auch auf den eigenen Seiten einsetzt. 08.12.2017)]
Alex Osterwalder ( CompOs) Box 3711, 4002 Basel bis Frühjahr 2024, danach Alex Osterwalder (CompOs) Postfach 4002 Basel. [ Allfällige Schreiben werden wegen des Umbaus weitergeleitet ]
Credo, AGB & Disclaimer CompOs wurde im 2004 gegründet und ist ab 2005 bei der AHV/IV Ausgleichskasse |
Basel, nach eingehender Prüfung, als IT-Einzel-Unternehmen akzeptiert ®istriert. |
CompOs ist Ausbilder und Lehrmeister mit eidg. Fachausweis (BIGA) |
CompOs ist Glied des Gewerbeverbandes, KMU-Birsfelden-Muttenz ! |
CompOs war VIW - Mitglied (Verband der Wirtschaftsinformatik) |
CompOs ist ImproWare/ Breitband Partner |
CompOs ist Kroll Ontrack, = Techniker / professioneller Datenrettungs- und Wiederherstellungspartner |
CompOs ist Kroll Ontrack-Partner / professionelle Datenlöschung für sensible Daten, z.B Arztpraxen etc. |
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CompOs ist Microsoft - Partner ID - 002820834 |
CompOs ist Microsoft TechNet Subscribtions ID - 300006004 - Member |
CompOs ist Microsoft Certified Professional(s) ID - 002721245 = ( Alex Osterwalder ), Client und Server |
CompOs ist Microsoft Certified Network Produkt Spezialist ( MCNPS ) |
Unser Credo: "Nur ein zufriedener Kunde, ist ein guter Kunde!" - Wir streben deshalb eine optimale Kundenzufriedenheit an und wir untersuchen jegliche Infrastrukturen auf Betriebssicherheit / Ausfallsicherheit. Weisen den Kunden allenfalls darauf hin USV etc. |
Sind Sie mit dem Supporter / Ausbilder zufrieden, sagen Sie es bitte anderen! Sind Sie mit dem Supporter / Ausbilder unzufrieden, so sagen Sie es bitte ihm persönlich! |
AGB
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Sofern keine offensichtlichen Erkenntnisse dagegen sprechen, geht Alex Osterwalder / CompOs (****) davon aus, dass angetroffene, beim Kunden installierte Hardware und Software, rechtmässig erworben, bzw. lizenziert wurde(n). (****) - in Folge CompOs genannt
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- im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht in Anlehnung an ISG/NIS2 untersuchen und optimieren wir jegliche Infrastrukturen auf Betriebssicherheit bzw. Ausfallsicherheit. Wie Systemeinstellungen, Internet/Explorerschutz, Firewall-Aktivierung, Remote-Tools. Falls im Weiteren ersichtlich weisen wir den Kunden nötigenfalls auf, USV, Datensicherung… hin. |
Muss eine Workstation (PC) neu aufgesetzt, installiert, konfiguriert oder assembliert, sowie externe Hard- |
ware zusätzlich eingerichtet werden, geht CompOs davon aus, dass alle dazugehörigen Datenblätter, Daten |
träger und Dokumente des und beim Kunden vorhanden sind. (Sorgfaltspflicht des Kunden). |
Als Reaktionszeit gilt sofern nichts anderes vereinbart wurde, der jeweils zeitlich nächstmögliche Termin von CompOs. First come, |
first serve. |
Zudem geht Compos, diesbezüglich davon aus, dass der Auftraggeber seine Eigenverantwortung bezüglich des Sicherns (BackUp) seiner Daten wahrnimmt, CompOs haftet nicht für vom Kunden unterlassenes Handeln in welcher Form auch immer, diesbezüglich. |
Sollte CompOs, um dem Auftrag gerecht zu werden, die Supportkollektion übersteigend, Tools eines Drittanbieters anwenden, bespricht sich CompOs vorher mit dem Kunden und weist ihn auf allfällige dem Gesetzgeber und der Eigenverantwortung entsprechenden Richt - linien hin. |
CompOs behandelt sämtliche im Rahmen der Auftragserfüllung bekannt gewordenen oder zugänglichen Kundendaten streng vertraulich, sofern nicht die Erfüllung des Auftrags explizit oder implizit einen Informationsaustausch mit Dritten erfordert. Die Mitarbeiter von CompOs sind vertraglich zur Geheimhaltung der ihnen zugänglichen Kundendaten verpflichtet. Vorbehalten bleibt die Herausgabe von Kundendaten aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder rechtmässiger behördlicher Anordnung. |
Sollte der Auftraggeber/Kunde von sich aus den Auftrag/Kontrakt brechen, oder sich an einen Drittsupport wenden, ist CompOs jeglicher Verpflichtungen enthoben. Allfällige noch offene Beträge zu Gunsten CompOs sind dann sofort geschuldet. |
Transporte |
CompOs ist kein Transporter von Kundenservern etc. solche Dienstleistungen sind an Drittfirmen zu delegieren. Auf mannigfachen |
Wunsch (und Risikohaftung der Auftraggeber) haben wir jedoch folgendes eingeführt. Wir transportieren regelmässig Reparatur- |
und/oder Neugeräte/Entsorgungsgeräte wie Computer, Laptops, Printer und verwandtes. |
Bezahlung / Fakturierung / Quittung |
Es gilt: "Arbeit gegen Geld", das heisst Cash* / Rechnungen werden nur in Ausnahmefällen nach spezieller Absprache erstellt, es wird dabei ein ein Kleinfakturen - Zuschlag von Fr. 35.- erhoben, Zahlungfrist * 07 Tage, ab Ausstellungsdatum. |
Ansonsten werden Quittungen abgegeben. Vorangegangene Abklärungen und Telefon - gespräche werden miteinbezogen. |
CompOs bemüht sich vereinbarte Termine möglichst einzuhalten, behält sich aber ohne die Angabe von Gründen das Recht vor, diese jederzeit, verschieben zu können. |
Teilnichtigkeit (in Bearbeitung) Gerichtsstand ist Basel |
untenstehend - Nachtrag nach 21. Mai 2006 - und dem , Gesamtkontext zugehörig |
Nachtrag - Allgemeine Geschäftsbedingungen von CompOs CompOs ist Mitglied des Gewerbeverbandes, Zugehörigkeit kann bescheinigt werden ! 1. Geltungsbereich Der Kunde anerkennt die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CompOs. Alle Geschäftsaktivitäten derselbigen unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, sofern ihnen nicht eine anderslautende schriftliche Vereinbarung entgegensteht. 2. Auftragserteilung Die Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Ein Auftrag gilt insbesondere in folgenden Fällen als erteilt: · beim Vorliegen einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch, welche vom Kunden zur Kenntnis genommen worden ist. · beim Vorliegen einer Offerte, wenn im stillschweigenden Einverständnis und im offenkundigen Wissen des Kunden mit der Realisierung begonnen hat. · beim Vorliegen einer direkt-mündlichen, mündlich-telefonischen oder schriftlichen Terminvereinbarung. · beim Vorliegen einer nicht zum Kerngeschäft gehörenden Abwicklung bedarf es der qualifizierten, schriftlichen Formvereinbarung. · Es gilt, bei Auftragserfassung, deutsche Sprache, es wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber Deutsch sprechen kann und versteht. 2a Kunden mit denen wir seit Geschäftsgründung in Kontakt standen oder stehen, erhalten von uns unregelmässig unseren Newsletter. Derselbige kann bei uns abbestellt werden.
3. Erledigung / Annullierung von Aufträgen CompOs kann die Annahme von Aufträgen ohne Angabe von Gründen ablehnen. Auch kann CompOs die Ausführung eines Auftrages unterbrechen, kürzen oder vorzeitig beenden, wenn der Kunden die Auftragserfüllung erschwert oder verunmöglicht, oder wenn der Kunde in Zahlungsverzug steht. Wenn der Kunde gem. Punkt 2 erteilte Aufträge annulliert, werden in jedem Fall alle bisher erbrachten Leistungen und Lieferungen zur Zahlung fällig. Bei der Annullierung von gem. Punkt 2 erteilten Aufträge werden ferner alle Leistungen zur Zahlung fällig, für welche bereits ein Termin oder ein in Tagen oder Wochen definierter Ausführungstermin bestand. Dabei ist CompOs berechtigt, 80 % der voraussichtlich anfallenden Leistungen zu verrechnen, sofern die Annullierung weniger als 24 Stunden vorher erfolgt. Bei einer Annullierung bis 2 - 3 Tage vorher fallen 50% zur Zahlung an. Annullierungen, welche 5 Tage und mehr vorher erfolgen, werden ohne Kostenfolge anerkannt. CompOs bemüht sich, vereinbarte Termine zur Verrichtung von Arbeitsleistungen wie z. B. Installationen, Reparaturen, Troubleshooting, sowie all damit Zusammenhängendes etc. einzuhalten., behält sich aber das Recht vor, diese jederzeit und ohne Angabe von Gründen verschieben zu können. Kunden mit Wartungsverträgen werden mit Vorrang bedient.
4. Warenbestellungen und Liefertermine (sowie Gewährleistung) Waren, welche CompOs im Auftrag oder im Wissen eines Kunden für einen Kunden bestellt müssen in jedem Fall entgegengenommen und bezahlt werden. Ob eine Bestellung annulliert oder abgeändert werden kann, hängt von der bestellten Ware selbst und vom Goodwill des Lieferanten ab. Sieht sich CompOs ausserstande die Bestellung abzuändern oder rückgängig zu machen, so besteht Abnahmepflicht. CompOs kann jedoch anstelle der Abnahmepflicht eine Entschädigung in Höhe von 30 % des Kaufpreises für Umtriebe, Lagerhaltung und entgangenem Gewinn anbieten, ist jedoch nicht dazu verpflichtet. CompOs ist bemüht, den genannten Liefertermin gegenüber dem Kunden einzuhalten. Eventuelle Lieferbeschränkungen, welche CompOs selbst gegenüber ihren Lieferanten eingehen muss, gehen auf den Kunden bzw. den Abnehmer der Ware über. Im Falle einer Garantie- oder Gewährleistungsabwicklung ist der Kunde Verpflichtet sich an der Schadenminderungspflicht zu beteiligen und allfällige, zumutbare adminstrative Abläufe zu unterstützen um zeitnahe Ziele und Vorgaben zu erreichen. 5. Haftung CompOs führt sämtliche Analysen, Arbeiten und Beratungen mit der grösstmöglichen Sorgfalt, in der nötigen Qualität und speditiv durch. Für das Ergebnis ihrer Tätigkeit kann CompOs jedoch keinerlei Haftung übernehmen. Schadenersatzansprüche jedwelcher Art werden ausdrücklich wegbedungen, dies gilt namentlich auch für Schäden an aufgezeichneten Daten, Datenverlusten, Störungen oder Betriebsausfall im Zusammenhang mit der gelieferten Ware bzw. durch eine Service- oder sonstige Leistung von CompOs, entgangene Umsätze oder Gewinne, Ersatzansprüche Dritter u. dgl.. Auch bei der Anwendung von gelieferten Waren handelt der Empfänger in eigener Verantwortung. Schadenersatzansprüche jedwelcher Art werden auch hier ausdrücklich wegbedungen. Für die ordentliche Sicherstellung der Daten trägt in jedem Fall der Kunde selber die Verantwortung. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein Datenträger oder eine komplette Anlage zur Reparatur oder dergleichen der CompOs übergeben wird. 6. Programmlizenzen Die Beschaffung und der Nachweis von Lizenzrechten für alle installierte Programme ist alleinige Sache des Kunden. CompOs übernimmt nach Möglichkeit die Lieferung der Software, nicht aber die Verantwortung für fehlende Lizenzen. 7. Garantie Wenn nicht anders vereinbart wurde, gelten bei Warenlieferungen die Garantiebedingungen der jeweiligen **Hersteller , - Lieferanten, Grossisten. Diese sind auch direkt verantwortlich für die Erbringung der Garantieleistungen. Bezüglich Schadenminderungspflicht ist allfällige Kundschaft in so einem Falle aufgefordert sich direkt mit den oben Genannten in Verbindung zu setzten. Occasions-Geräte und Ausstellungsmodelle haben, wenn nichts anderes vereinbart wurde ein Garantie von 30 Tagen. [ Ab 2013 - Garantie ist aber nicht Gewährleistung** CompOs ist bei der Abwicklung von Garantiefällen gerne behilflich. Wünscht der Kunde, aber über die normale Dienstleistungserbringung oder weitergehende Leistungen als der Hersteller garantiert oder anbietet, kann CompOs nach Möglichkeit diese Leistungen gegen Verrechnung erbringen. 8. Leistungen, Preise, Lieferung Bei Dienstleistungen haftet CompOs nur für die übliche Sorgfalt, nicht jedoch für den Erfolg. Alle Preise, verstehen sich (ausser Schulung oder ausser anderweitig abgesprochen) inkl., ab unserem Geschäfts -domizil. Versandkosten wie Verpackung, Porto, Fracht, etc. werden separat in Rechnung gestellt. 9. Rücknahmen, Umtausch Ohne spezielle Vereinbarung besteht für gelieferte Ware kein Rückgabe- / Umtauschrecht. Ausnahme: Fehllieferung durch CompOs verursacht. 10. Beanstandungen Der Auftrag gilt als gehörig erfüllt, falls der Kunde diese nicht sofort, jedoch innert 3 Tagen seit Erbringung der Leistung dieselbige schriftlich (postalisch) bei Alex Osterwalder / CompOs beanstandet. De-Mail und ähnliche Devirate, wie SMS usw. lehnen wir ab. Adresse für Mitteilungen: Alex Osterwalder (CompOs), Box, 4002 Basel 11. Zahlung, Zahlungsverzug Wurde keine andere Vereinbarung getroffen, so sind Waren und Leistungen grundsätzlich bar bei Lieferung oder Ausführung zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart, ein Verzugszins von 6 % p.a. geschuldet. Zudem wird jeglicher zusätzlicher Inkassoaufwand voll gefordert. 12. Gerichtsstand Ist Basel und/oder Arlesheim, es gilt schweizerisches Recht. Korrespondenz- und Verhandlungssprache ist Deutsch. Wobei wir uns allenfalls durch unseren Reschtschutz vertreten lassen. Basel, 21. Mai. 2006 |
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